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Teilnahmebedingungen

Meßmer COLD TEA Gratiszugabe-Aktion 2025


Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Teilnahmebedingungen.
1. Präambel
1.1 Veranstalter dieser Aktion ist die Ostfriesische Tee Gesellschaft GmbH & Co. KG, Bosteler Feld 6, 21218 Seevetal (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Die Teilnahme an der Gratiszugabe-Aktion richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Durch die Teilnahme an der Gratiszugabe-Aktion bestätigt der Teilnehmer, dass er mit diesen Teilnahmebestimmungen einverstanden ist.

2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 2.1 Mitarbeiter des Veranstalters und etwaiger beteiligter Kooperationspartner sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.2 Die Teilnahme an der Gratiszugabe-Aktion ist ab dem 01.01.2025 bis zum 31.03.2025 im Meßmer Onlineshop möglich – solange der Sportflaschen-Vorrat reicht.
3. Ablauf Gratiszugabe-Aktion
3.1 Die Teilnehmer sind verpflichtet drei Packungen Meßmer COLD TEA im Meßmer Onlineshop (www.messmer.de) zu kaufen, um an der Gratiszugabe-Aktion teilzunehmen. 
3.2 Die Käufer erhalten die Meßmer COLD TEA Sportflasche wie folgt:
3.2.1 Bei Kauf der Meßmer COLD TEA Produkte im Meßmer Onlineshop: Es müssen drei Packungen Meßmer COLD TEA in den Warenkorb gelegt werden. Die Meßmer Sportflasche wird dem Warenkorb dann automatisch hinzugefügt.
4. Prämie, Bereitstellung
4.1 Bei Kauf von drei Meßmer COLD TEA Packungen im Meßmer-Onlineshop unter www.messmer.de wird die Meßmer COLD TEA Sportflasche dem Warenkorb automatisch hinzugefügt. Die Meßmer COLD TEA Sportflasche kann nicht auf anderem Wege bezogen werden. Bei Aufbrauch des Vorrates an Meßmer COLD TEA Sportflaschen im Meßmer Onlineshop besteht kein Anspruch auf Bereitstellung der Gratiszugabe auf einem anderen Weg.
4.2 Die Gratiszugabe ist nur einmal pro Einkauf einlösbar.
4.3 Eine Barauszahlung und Umtausch der Gratiszugabe ist ausgeschlossen.
5. Ausschluss von der Teilnahme
5.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme an der Gratiszugabe-Aktion auszuschließen.
5.2 Der Veranstalter ist weiterhin ohne nähere Angabe von Gründen berechtigt, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation, gleich welcher Art und welchen Umfangs, Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen).
6. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch der Gratiszugabe-Aktion
Der Veranstalter ist berechtigt, die Gratiszugabe-Aktion vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Gratiszugabe-Aktion stehen.

7. Datenschutz
Soweit in Zusammenhang mit dieser Gratiszugabe-Aktion personenbezogene Daten erhoben werden, erhebt und nutzt der Veranstalter die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die Sie unter www.messmer.de/datenschutzerklaerung abrufen können.

8. Haftung
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
8.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8.2 Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
8.3 Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
8.4 Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.5 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.


9. Schlussbestimmungen
9.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
9.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Seevetal, 01.01.2025